Sponsoren

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Rechtliches
Steueramt des Kantons Solothurn: Steuerbefreiungsverfügung vom 15. Oktober 2007(Dossier 2172)
Der Wildparkverein Mühletäli Olten ist aufgrund seiner gemeinnützigen Tätigkeit gemäss Art. 56 lit. g DGB sowie § 90lit StG von der direkten Bundes-, Staats und Gemeindesteuer befreit.
Die Steuerbefreiung hat zur Folge, dass alle an ihn erfolgten freiwilligen Leistungen von Geld und Vermögenswerten bei den im Kanton Solothurn Steuerpflichtigen in folgenden Umfang abgezogen werden können:
Natürliche Personen: Im Minimum Fr. 100.-, sofern die Zuwendungen im Bemessungsjahr insgesamt diesen Betrag erreichen. Höchstens jedoch 20% des Reineinkommens.
Juristische Personen: Höchstens 20 % des Reingewinnes.
Hätten Sie Interesse, Sponsor des Wildparkvereins Mühletäli zu werden? Kontaktieren Sie François Baeriswyl: info@wildpark-muehletaeli.ch